Nachfolgend finden Sie die Ausführungen des Landes NRW und des Landessportbundes bzgl. der Vorgaben der seit 24.11.2021 gültigen Coronaschutzverordnung. Die Spielvereinigung Olpe 1919 e.V. ist gesetzlich dazu verpflichtet die Umsetzung zu überprüfen und die Vorgaben durchzusetzen.
Zusätzliche Infos für alle Besucher und Zuschauer des Kreuzbergstadions in Olpe:
Bitte denken Sie zusätzlich zu den nachfolgenden Vorgaben (Impf- oder Genesenenbescheiniung) an Ihren gültigen Personalausweis. Ohne diesen, darf die Anlage nicht betreten werden. Die Spielvereinigung Olpe 1919 e.V. ist ebenso gesetzlich dazu verpflichtet den Personalausweis mit der Impf- oder Genesenenbescheinigung abzugleichen.
Die aktuelle Coronaschutzverordnung hat entsprechende Auswirkungen auf den Sport in Nordrhein-Westfalen (NRW).
Vereins- und Verbandssport grundsätzlich mit 2G
Grundsätzlich gilt für den gesamten Vereins- und Verbandssport in NRW die 2G-Regel. Das heißt:
Ausnahmen (hier gilt 3G)
Folgende Ausnahmen von der 2G-Regel werden definiert. Hier gilt die 3G-Regel:
Das Land NRW hat in seinen FAQs auch den Stichpunkt Sport aufgenommen und erklärt sich dort zur PCR-Testung.
👉🏼 Die Informationen finden Sie hier.👈🏼
Gleichzeitig weisen wir auf die Verfügungen der Städte und Gemeinden hin, die davon abweichen können.
Hygienekonzept für Veranstaltungen mit mehr als 100 Personen in Innenräumen
Für Veranstaltungen mit mehr als 100 Personen in Innenräumen (Summe der Aktiven und Zuschauer ohne feste Sitzplätze) ist dem zuständigen Gesundheitsamt vor der erstmaligen Öffnung ein einrichtungsbezogenes Hygienekonzept vorzulegen. Dieses muss nun auch darstellen, wie die o.g. Regeln kontrolliert werden.
Sitzungen und Versammlungen mit 3G
Für rechtlich erforderliche Sitzungen von Vereinsgremien und Vereinsversammlungen ohne geselligen Charakter gilt die 3G-Regel.
Zuschauer bei Sportveranstaltungen mit 2G
Auch hier gilt die 2G-Regel! Für die Zuschauerzahlen gilt unverändert: Drinnen 5000 plus 50 Prozent der restlichen Kapazität. Draußen ist auch bei mehr als 5000 eine volle Belegung aller Sitzplätze möglich.
Kontrollen
Alle Veranstalter der o. g. Veranstaltungen sind für die Einhaltung der Regeln und entsprechende Kontrollen verantwortlich. Bei der Kontrolle sind stichprobenhaft Abgleiche der Nachweise mit dem Personalausweis vorzunehmen.
Ausführliche Informationen hat hierzu der Landessportbund NRW zusammengestellt. 👉🏼 Die Informationen finden Sie hier. 👈🏼
Quelle: https://www.flvw.de/news/detail/coronaschutzverordnung-das-gilt-fuer-den-sport-in-nrw/