Infos für die kommenden Spiele auf dem Kreuzberg

Infos für die kommenden Spiele auf dem Kreuzberg

Kreuzberg-Stadion 29.11.2021

Coronaschutzverordnung - Nachfolgend die Vorgaben des Landessportbundes NRW und des Landes NRW

Nachfolgend finden Sie die Ausführungen des Landes NRW und des Landessportbundes bzgl. der Vorgaben der seit 24.11.2021 gültigen Coronaschutzverordnung. Die Spielvereinigung Olpe 1919 e.V. ist gesetzlich dazu verpflichtet die Umsetzung zu überprüfen und die Vorgaben durchzusetzen.

Zusätzliche Infos für alle Besucher und Zuschauer des Kreuzbergstadions in Olpe:

Bitte denken Sie zusätzlich zu den nachfolgenden Vorgaben (Impf- oder Genesenenbescheiniung) an Ihren gültigen Personalausweis. Ohne diesen, darf die Anlage nicht betreten werden. Die Spielvereinigung Olpe 1919 e.V. ist ebenso gesetzlich dazu verpflichtet den Personalausweis mit der Impf- oder Genesenenbescheinigung abzugleichen.

 

CORONASCHUTZVERORDNUNG: DAS GILT FÜR DEN SPORT IN NRW

Die Coronaschutzverordnung (Stand 24.11.2021) sieht Beschränkungen für den Amateursport in drei Stufen vor: 3G (Teilnahme für Geimpfte, Genesene und Getestete; aktueller Schnelltest einer offiziellen Teststelle, nicht älter als 24 Stunden, beziehungsweise PCR-Test, nicht älter als 48 Stunden), 2G (Zugang nur für Geimpfte und Genesene) und 2G+ (Zugang nur für Geimpfte und Genesene mit aktuellem Test).

Die aktuelle Coronaschutzverordnung hat entsprechende Auswirkungen auf den Sport in Nordrhein-Westfalen (NRW). 

Nachfolgende Regeln gelten - laut LSB - für Sport:

Vereins- und Verbandssport grundsätzlich mit 2G

Grundsätzlich gilt für den gesamten Vereins- und Verbandssport in NRW die 2G-Regel. Das heißt:

  • Drinnen und draußen; auf, in oder außerhalb von Sportanlagen, im öffentlichen Raum, in Schwimmbädern, Freizeiteinrichtungen und Fitnessstudios o. ä. Einrichtungen.
  • Freizeit-, Breiten- und Gesundheitssport, Individual- und Mannschaftssportarten, Training und Wettkampf.

Ausnahmen (hier gilt 3G)

Folgende Ausnahmen von der 2G-Regel werden definiert. Hier gilt die 3G-Regel:

  1. Teilnehmende an allen offiziellen Ligen und Wettkämpfen im Profi- und Amateursport in Sportarten, deren Fachverbände dem Landessportbund NRW oder einer Mitgliedsorganisation des DOSB angehören, unterliegen der 3G-Regelung. Nicht immunisierte Sportler*innen benötigen einen PCR-Test, der nicht älter als 48 Stunden ist.
  2. Kinder und Jugendliche bis zum 16. Geburtstag (sie gelten auch ohne Nachweis als getestet).
  3. ÜL/Trainer/Betreuer etc. (ehrenamtlich und hauptberuflich). Soweit sie nicht immunisiert sind, benötigen sie einen Antigen-Schnelltest (nicht älter als 24 Stunden) oder PCR-Test (nicht älter als 48 Stunden) und sie müssen  während ihrer Tätigkeit eine medizinische Maske tragen.

Das Land NRW hat in seinen FAQs auch den Stichpunkt Sport aufgenommen und erklärt sich dort zur PCR-Testung.

👉🏼 Die Informationen finden Sie hier.👈🏼

Gleichzeitig weisen wir auf die Verfügungen der Städte und Gemeinden hin, die davon abweichen können.

Hygienekonzept für Veranstaltungen mit mehr als 100 Personen in Innenräumen

Für Veranstaltungen mit mehr als 100 Personen in Innenräumen (Summe der Aktiven und Zuschauer ohne feste Sitzplätze) ist dem zuständigen Gesundheitsamt vor der erstmaligen Öffnung ein einrichtungsbezogenes Hygienekonzept vorzulegen. Dieses muss nun auch darstellen, wie die o.g. Regeln kontrolliert werden.

Sitzungen und Versammlungen mit 3G

Für rechtlich erforderliche Sitzungen von Vereinsgremien und Vereinsversammlungen ohne geselligen Charakter gilt die 3G-Regel.

Zuschauer bei Sportveranstaltungen mit 2G

Auch hier gilt die 2G-Regel! Für die Zuschauerzahlen gilt unverändert: Drinnen 5000 plus 50 Prozent der restlichen Kapazität. Draußen ist auch bei mehr als 5000 eine volle Belegung aller Sitzplätze möglich.

Kontrollen

Alle Veranstalter der o. g. Veranstaltungen sind für die Einhaltung der Regeln und entsprechende Kontrollen verantwortlich. Bei der Kontrolle sind stichprobenhaft Abgleiche der Nachweise mit dem Personalausweis vorzunehmen.

Ausführliche Informationen hat hierzu der Landessportbund NRW zusammengestellt. 👉🏼 Die Informationen finden Sie hier. 👈🏼

 

Quelle: https://www.flvw.de/news/detail/coronaschutzverordnung-das-gilt-fuer-den-sport-in-nrw/

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